BFC2001FC Bayern | Unser Verein!





FC Bayern München Fanclub
Rimbach 2001
- S A T Z U N G -

§ 1
Der Verein führt den Namen „FC Bayern München Fanclub Rimbach 2001“ und soll in das
Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung führt er den Zusatz „e. V.“.
Gründungsdatum des Fanclubs ist der 1. Juni 2001.
Der Verein hat seinen Sitz in Rimbach (93485).
Das Geschäftsjahr des Vereins beginnt am 1. Juni eines jeden Jahres und endet am 30. Mai
des folgenden Jahres.

§ 2
Der Fanclub will die Fans des FC Bayern München organisieren und den FC Bayern bei
nationalen und internationalen Veranstaltungen unterstützen.
Der Fanclub distanziert sich von Gewalt.

§ 3
Mitglied kann jede Person werden, ohne Altersbeschränkung. Über den schriftlichen
Aufnahmeantrag entscheidet die Vorstandschaft. Ehrenmitgliedschaft ist möglich.
Die Aufnahme in den Verein istdavon Abhängig, dass sich das Mitglied für die Dauer seiner
Mitgliedschaft verspflichtet am SEPA-Verfahren für die Mitgliedsbeiträge, Gebühren und
Umlagen teilzunehmen. Der Vorstand kann die Aufnahme von Mitgliedern ablehnen, die
nicht am Bankeinzugsverfahren teilnehmen.

§ 4
Die Mitgliedschaft endet:
a) mit dem Tod des Mitglieds
b) durch freiwilligen Austritt
c) durch Streichung aus der Mitgliederliste
d) durch Ausschluss aus dem Verein.
Der Austritt aus dem Verein ist zum Ende eines Geschäftsjahres (frühestens nach einjähriger
Vereinszugehörigkeit) zulässig.
Er hat spätestens vier Wochen zuvor durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied
des Vorstands zu erfolgen. Zahlt ein Mitglied seinen Jahresbeitrag nicht, so kann es durch
Beschluss des Vorstands von der Mitgliederliste gestrichen werden. Ein Mitglied kann aus
dem Verein durch Beschluss des Vorstands ausgeschlossen werden, wenn es durch sein
Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt oder das Ansehen des
Vereins schädigt.

§ 5
Von den Mitgliedern wird zu Beginn eines Geschäftsjahres ein Jahresbeitrag erhoben.
Dieser beträgt für:
a) Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr
5,00 €
b) Ab dem 16 Lebensjahr + Erwachsene
13,00 €
c) Familienbeitrag
25,00 €

Über Beitragsänderungen hat eine Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit zu
beschließen. In Ausnahmefällen kann durch Beschluss des Vorstands für einzelne Mitglieder
bei Vorliegen entsprechender Gründe und für Familien ein Sonderbeitrag vereinbart werden.
Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen werden im Bankeizugverfahren mittels Lastschrift
eingezogen.Das mitglied hat sich hierzu bei Eintritt in den Verein zu verpflichten, ein
unwiederrufliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen sowie für eine ausreichende Deckung
des bezogenen Kontos zu sorgen. Wir ziehen den den Mitgliedsbeitrag unter Angabe unserer
Gläubiger ID (DE67ZZZ00000313625) und der Mandatsreferenz (Vereins Mitgliedsnummer)
jährlich zum 01.Juni ein.Fällt dieser nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am
unmittelbar darauf folgenden Bankarbeitstag. Sollte im Ausnahmefall keine
Eizugsermächtigung erteilt werden, bedarf dies einer Abstimmung mit einem der
Vorsitzenden. Der Vorstand kann für den erhöhten Verwaltungsaufwand Gebühren erheben.

§ 6
Der Vorstand (§ 26 BGB) besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden
Vorsitzenden, dem 1. Kassier, dem 2. Kassier , dem 1. Schriftführer und dem 2. Schriftführer
dem Fanclubbeauftragten, den zwei Kartenwarten und 4(vier) Beisitzern.
Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig und verantwortlich.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt; er
bleibt jedoch auch nach Ablauf der Amtszeit bis zur Neuwahl des Vorstands im Amt.
Der Vorstand fasst seine Beschlüsse im Allgemeinen in Vorstandssitzungen.

§ 7
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich, möglichst in der Jahresmitte
statt. Außerdem muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse
des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von einem Fünftel der Mitglieder unter
der Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand schriftlich verlangt wird.
Jede Mitgliederversammlung ist vom ersten Vorsitzenden oder dem stellvertretenden
Vorsitzenden unter Angabe einer Tagesordnung schriftlich einzuberufen.

§ 8
Die Mitgliederversammlung wird vom ersten Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von
einem stellvertretenden Vorsitzenden geleitet.
Die Mitgliederversammlung kann eine Ergänzung der vom Vorstand festgesetzten
Tagesordnung beschließen.
Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der
abgegebenen gültigen Stimmen; Stimmenthaltungen bleiben daher außer Betracht.
Zur Änderung der Satzung ist jedoch eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen gültigen
Stimmen, zur Auflösung des Vereins eine solche von vier Fünfteln erforderlich.
Die Art der Abstimmung wird grundsätzlich vom Versammlungsleiter festgesetzt. Die
Abstimmung muss jedoch schriftlich durchgeführt werden, wenn ein Drittel der bei der
jeweiligen Abstimmung anwesenden Mitglieder dies beantragt.
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens zehn Fanclubmitglieder
anwesend sind.

§ 9
Die Beschlüsse des Vorstands und der Mitgliederversammlung sind zu Beweiszwecken in ein
Beschlussbuch einzutragen und vom jeweiligen Versammlungsleiter zu unterschreiben. Dabei
sollen Ort und Zeit der Versammlung, sowie das jeweilige Abstimmungsergebnis festgehalten
werden.
Im Falle einer Vereinsauflösung wird das Geldvermögen an eine gemeinnützige Einrichtung
gespendet.

Diese Satzung wurde am 30.06.2001 errichtet!

Rimbach, 30.06.2001

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Änderung 2007:
- Familienbeitrag eingeführt
- Vorstandschaft um 3 Beisitzer erweitert
Änderung 2011:
- Vorstandschaft um Fanclubbeauftragten erweitert
- Vorstandschaft um zwei Kartenwarte erweitert
-
Änderung 2013
SEPA Lastschriftmandat eingeführt
§ 3
§ 5